Die kantonale Aufs·chtsbe- ~ 2. Sodann wurde die Liegenschaft an der Hohlstrasse hörde dagegen hat sie mit Entscheid vom 4. Juli 1914 veräussert (Liquidation 2). Der Reinerlös, nach Vor- in dem Sinne gutgeheissen, dass sie das Konkursamt wegnahme der Verwaltungs- und Verwertungskosten, anwies, den Erlös der Liegenschaft Hohlstrasse 208-210 betrug 113,450 Fr. Diese Summe wurde der Forderung und des Landes in Al1stetten zusammenzurechnen, aus Konto I1, auf 1. Juli 1910 Fr. 133,022 ausmachend, den über die Forderung der Leihkasse Enge hinaus erzugewiesen, womit diese noch für 19,572 Fr. ungedeckt war.