Diesen gehende Schuldbriefforderung 10,332 Fr. 70 Cts. zu- Erlös teilte es der Forderung aus Konto I, auf 1. Juli kommen. 1910 Fr. 46,983 betragend, zu, so dass diese Forderung G. - Die untere Aufsichtsbehörde hat die Beschwerde noch für 15,633 Fr. ungedeckt blieb. als unbegründet abgewiesen. Die kantonale Aufs·chtsbe- ~ 2. Sodann wurde die Liegenschaft an der Hohlstrasse hörde dagegen hat sie mit Entscheid vom 4. Juli 1914 veräussert (Liquidation 2).