Als Regel 1. Eine Forderung des Beschwerdegegners und heutiist die koordinierte Kollokation der Pfänder anzunehmen. gen Rekurrenten Vontobel als Rechtsnachfolger der Auslegung des Planes im gegebenen Falle. Keine unterschiedliche Behandlung der Grund- und der Faustpfänder Thurgauischen Hypothekenbank von 7290 Fr. aus einem und der Pfänder mit und ohne nachgehende Pfandrechte. Schuldbrief vom 26. Mai 1898, haftend auf der erwähnten Landparzelle in Altstetten.