1907. B. - Das Konkursamt k 0 110 z i e r t e die beiden For- Das SchKG kennt die Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist und die anschlussweise Rekursergreifung nicht. Der derungen entsprechend der Anmeldung, wobei es deren Rechtsstillstand erstreckt sich nicht auf die Fristen des Wert auf 31. März 1910 einsetzte