Keine unterschiedliche Behandlung der Grund- und der Faustpfänder Thurgauischen Hypothekenbank von 7290 Fr. aus einem und der Pfänder mit und ohne nachgehende Pfandrechte. Schuldbrief vom 26. Mai 1898, haftend auf der erwähnten Landparzelle in Altstetten. A. - Am 23. Februar 1910 wurde über das Bauge- 2. Eine Forderung des Beschwerdeführers und heutischäft Mauch-Motzer in Zürich der Konkurs verhängt. gen Rekursgegners Degen von 30,848 Fr. 60 Cts.