Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer ll. Aus K 0 n t 0 H 130,518 Fr. Wert 28. Februar erkann t: 1910, wofür folgende Pfandsicherheit beansprucht wurde: 1. Faustpfandrecht an zwei Schuldbriefen von zusam- Der Rekurs wird im Sinne des eventuellen Beschwerde- men 27,000 Fr., Nr. 46 und 47 des Inventars, wobei begehrens begründet erklärt. bemerkt wurde, dass diese Titel auch für die übrigen Forderungen der anmeldenden Gläubigerin als Faust-