134 SchKG). Beiden Erwägungen lässt sich da- v erfahren zu e folgen, in dem gemiiss Art. 247 ff. St:hKG durch Rechnun~ tragen, dass gemäss dem eventuellen alle den Bes tand und Rang der im KO :lkurs ange- Begehren der Rekurrenten die Liegenschaft und die meldeten Ansprach'~n betreffe:lden SLreitigkeiten aus- Zubehörden zunächst getrennt und nachher gemeinsam zutragen sind Ai tikel 60 KV bestimmt d:nn auch ausausgeboten werden.