Im Beschwerdeverfahren vor den Aufbehörde rekurrieren die Erben BischofI-VeLhaus an das sichtsbehörden kann es skh nur darum handeln, das Bundesgericht, indem sie die an das Konkursamt gebei der Verwertung der Liegenschaft und der Zubehörstellten Beg': hren erneuern und die R~chtsauffassung den einzuschlagende Verfahren zu ' bestimmen. Dabei der Vorinstanz als unrichtig bekämpfen. ergibt sich für dieselben die im Gesetze zwar nicht