Um das daraus für sie resullierende Vorreeht zu wahren, stellten daher die Rekurrenten anläss!ieh der Auflegung der Gantbedingungen an das Korrkursamt Basel-Stadt 57. Entscheid vom aso August 1914 i. S. Bischofi. das Begehren, dass Liegenschaft ur d Zubehörden g e- t ren n t versteigert würden, eventuell ein doppelter Die Frage, ob die Vorschrift des Art.