der Entscheid hierüber muss im Kollokationsbaren Gegenständen kann ja auch und muss sogar im verfahren stattfinden. . Konkurse geltend gemacht werden, wenn es der Re- Nach dem Gesagten ist die Entscheidung der Vortentionsgläubiger realisieren will. Es besteht nun kein instanz in dem Sinne zu bestätigen, dass die vom Re- Grund, ein Retentionsrecht an Kompetellzstücken beim kurrenten verlanate Herausgabe der in Frage stehenden Konkurse anders zu behandeln. Gegenstände sad:t der Drehbank ein s t weil e n nicht 2. - Findet somit Art.