Die Feststellung des rechne, diese Retention noch in Kraft wäre. Bestandes des Pfandrechtes kann zudem nur im K on- C. - Den Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde kurse geschehen; den einzelnen Konkursgläubigern st e- hat der Rekurrent unter Erneuerung seiner Begehren hen dabei die gleichen Bestreitung~Techte zu wie gegenan das Bundesgericht weitergezogen. Er macht noch iiber Pfandrechten an pfändbaren Gegenständen. Diese Behandlung verpfändeter Kompetenzstücke gilt * Ges.-Ausg.