Eut gegen der Auffassung » len. Freilich epricht die KV nur von vertraglichen der Vorinstanz gibt es keinen andern Weg zur Realisie- » Pfan.?rechten; allein die infolge Unterlassung oder rung von Pfandrechten an Kompetenzstücken im Kon- » Versaumung der Beschwerde rechtsgültig gewordene kurse des Pfandeigentümers.