» entsprechend dieser Praxis in der Konkursverordnung Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht » Art. 54 die Liquidation Von Pfandrechten an aus- in Erwägung: » geschieden.en Kompetenzslücken im Konkurse ange- 1. - Wie die Vorinstanz ausgetührt hat, sind nach » ordnet mIt Aushändigung des Mehrerlöses an den Art. 54 KV Kompetenzstücke, an denen vertragliche » Schu.ldn~r.