Es wäre also wohl die Auslegung mögl~ch,. ~ass oeldrehbank sei ihm dann herauszugeben, wenn ihm » nur dann die Pfandrechte im Konkurse lIqUIdIert 310 Entscheidungen der Schuldbetreibungs_ und Konkurskammer. N° 55. » ,,:erden, wenn die Objekte als Massagut behalten und geltend: Es sei festzustellen, dass Dispositiv 1 auch » nIcht. dem Gemeinschuldner als Kompetenzstücke zu- für die Leitspindeldrehbank gelte. Artikel 198 SchKG » ge~chl~den werden. (Dies würde der Behandlung von und Art.