setzenden Frist nicht, so ist die Leitspindeldreh- » Pfandrechtes in die Masse zu ziehen seien, keinesba: k dem Gemeinschuldner als Kompetenzstück zu • wegs mit Notwendigkeit, denn man könnte wehl überlassen. » ,) sagen, Art. 198 betreffe nur solche Ve mögensobjekte, Gegen diesen Entscheid der untern Aufsichtsbehörde » welche avch ohne das Be~tehrn von Pfandrechten rekurrierten beide Parteien an die ob el e Aufsichtsbe- » zur KonkUi smasse gehören, und habe nur die Pfandhörde des Kanton Zürich.