Sie führten aus, dass die Drehbar.k für einen Teil Die untere Aufsichlsbehörde hob die Verfügung des d<'r Mietzinsforderungen vorbehaltlos retiniert worden Konkursamtes auf. soweit sie unter A angeführt worden sei und diese Fcrderungen nicht bezahlt worden seien. ist, und wies das Konkursamt an, « mit Bezug auf die Die kantonale Aursichtsbehörde ent~chied am 6. Juni Leitspindeldrehbank im Sinne der Erwägungen vorzu- 1914 : « 1. Der Rekurs des Gemeinschuldners wird abgehen.