B. - Der Rekurrent und die Rekursgegner trhoben die Rekursgegner nicht rechtzeitig eine zur Ausübung nun Beschwerde. Der Rekurrent beantragte, das Kon- des Automobilmechanikerberufes genügende einfachere kursamt sei anzuweisen, ihm die als Kompetenzstücke Drehbank zur Verfügung stellten. bezeichneten Gegenstände sofort herauszugeben. Er machte geltend, dass durch die Retinierung kein