1 und 2 ausvorzulegenden Bilanz (Art. 299, 306 . SchGK). Danach gesprochenen Rechtsnormen, auch mit Bezug auf ZifT. 3 beurteilen die Gläubiger ihr Interesse an dem Nach- zutreffen. Diese Frage ist zu bejahen. In der Tat ist lassvertrage, die Behörde, ~b die Voraussetzungen des der Ausschlussgrund des Art. 213 ZifT. 3 bloss ein spe- Art. 306 Ziff. 1 und 2 erfüllt sind. Die Möglichkeit aber zieller Anwendungsfall der in Ziff. 1 und 2 aufgestellder Kompensation mit Forderungen, die im Laufe · des ten Grundsätze. Er rührt von denselben rechtlichen Nachlassverfahrens en1 standen, und die dadurch be- Motiven her und unterscheidet sich von jenen nur