AS 28 4. - Die Forderung, die der Kläger zur Kompen- II S. 576 Erw. 3). Zu demselben Ergebnis führt fol- sation verstellt, beruht unbestrittenermassen auf Ingende Erwägung: Das Gesetz stellt bei Gewährung haberpapieren. Demnach würde Art. 213 ZifI. 3 zur der Nachlassstundung und bei Genehmigung des Nach- Anwendung kommen und es fragt sich noch bloss, ob lassvertrages auf die Vermögenslage des Schuldners ab die Gründe, die angeführt worden sind zu Gunsten einer gemäss einer den Gläubigern und der Nachlassbehörde analogen Anwendung der in Art. 213 Ziff. 1 und 2 ausvorzulegenden Bilanz (Art. 299, 306 .