Wenn der Bestinimungen zu Grunde liegen, auch im vorliegenden Richter in jenem Urteile von der ausschlaggebenden Falle zutreffen. Dies kann indessen keinem Zweifel Erwägung ausgehen konnte, dass, im Gegensatz zum unterliegen. Hier·, wie in einem eigentlichen Konkurse Konkurse, ein Beschlagsrecht du Gläubiger auf das ist die Gefahr unlauterer Vermögenschiebungen, denen Vermögen des Schuldners nicht vorhanden war, so trifft das Gesetz mit der Beschränkung dp.r Kompensabilität dieser Grund im heutigen Falle deswegen nicht zu, weil, vorbeugen will, naheliegend.