- Hat man es somit mit einem Verfahren zu tun.. Dieser Lösung steht das Urteil des Bundesgerichtes in das in seinen wesentlichen Punkten einer eigentlichen Sachen Kugler & eie vom 12. November 1913 (AS 39- Konkursliquidation gleichkommt, so wird die analoge 11 S. 796) schon deshalb nicht entgegen, weil die Anwendung der in Art. 213 SchKG aufgestellten Grund- tatsächlichen Voraussetzungen jenes Falles mit denjenisätze dann geboten sein, wenn die Motive, die jenen gen des vorliegenden nicht übereinstimmen. Wenn der Bestinimungen zu Grunde liegen, auch im vorliegenden Richter in jenem Urteile von der ausschlaggebenden Falle zutreffen.