N° 54. 305 3. - Hat man es somit mit einem Verfahren zu tun.. Dieser Lösung steht das Urteil des Bundesgerichtes in das in seinen wesentlichen Punkten einer eigentlichen Sachen Kugler & eie vom 12. November 1913 (AS 39- Konkursliquidation gleichkommt, so wird die analoge 11 S. 796) schon deshalb nicht entgegen, weil die Anwendung der in Art. 213 SchKG aufgestellten Grund- tatsächlichen Voraussetzungen jenes Falles mit denjenisätze dann geboten sein, wenn die Motive, die jenen gen des vorliegenden nicht übereinstimmen.