HIer, Verzicht auf das Kompensationsrecht durch Annahme wie in einem Konkurse, handelt es SICh um eme Gesamtder Dividende von 40 % u. s. w.), dem Begehren des liquidation des schuldnerischen Vermög~ns zur ..Befrie- Klägers entgegenstehen, unerörtert bleiben. digung der Gläubiger soweit das Ergebms es zulasst. 304 EntSCheiciungen der Zivilkammern. N° 54. 305 3.