Konkurse aufgestellten Grundsätze, die Kom- fehlen bei einem derartigen Nachlasse die Hauptmerkpensation auszuschliessen sei. Fällt die Antwort bejahend male eines eigentlichen Nachlasses (Befriedigung der aus, so kann der Streit darüber, ob nicht auch Gründe Gläubiger mit einem bestimmten Prozentsatz? un~ ?loSS des materiellen Rechtes (mangelnde Erfüllung der vorübergehender, teilweiser Entzug der DisposltIo.ns- Voraussetzungen der Verrechnung nach Art. 120 ff.OR befugnis des Schuldners, Art. 298, .299 Sch.KG). HIer, Verzicht auf das Kompensationsrecht durch Annahme wie in einem Konkurse, handelt es SICh um eme