Hingegen steht Die erste Instanz (Bezirksgericht Münchwilen) wies die -dem Bundesgericht zum Zwecke der Beurteilung des Klage ab, das Obergericht des Kantons Thurgau dagegen heutigen Falles ohne Zweifel die Befugnis zu, den schützte sie mit Urteil vom 3. November 1913. re eh tl ic h e n I n halt eines solchen Nachlassvertrages C. - Gegen dieses Urteil hat die Beklagte am 12. Mai auszulegen und dessen charakteristische Merkmale 1914 die Berufung an das Bundesgericht ergriffen mit zu erörtern. Von einem Nachlassvertrag i. e. S. dem Antrag, es sei 1die Aberkennungsklage abzuweisen.