Zur Frage, ob derung aus Inhaherpapieren getilgt sei. diese Form von Nachlassverträgen zulässig sei, braucht B. - Auf die der Beklagten gewährte provisorische -das Bundesgericht in diesem Falle nicht Stellung zu Rechtsöffnung reichte der Kläger gemäss Art. 83 SchKG nehmen: die zuständige kantonale Nachlassbehörde Klage ein mit dem Begehren. die beklagtische Forde- bat den Nachlassvertrag genehmigt und es muss dabei rung von 6135 Fr. 30 Cts. sei gerichtlich abzuerkennen. sein Bewenden haben (Art. 307 SchKG). Hingegen steht