zu Gunsten der Beklagten. Der Kläger stellte 1-3 SchKG. diesem Betrage seine aus den Inhaberobligationen herrührende, nach Abzug der erhaltenen 40 % noch 6125 Fr. A. - Der Kläger ersteigerte eine Liegenschaft in 30 Cts. betragende Forderung entgegen. Es ergab sich