Liquidation wird ein nach Art. 300 SchKG zu wählender Gläubigerausschuss eingesetzt, welchem die weit- Par ces motifs, gehendsten Kompetenzen «( volle und unbeschränkte le Tribunal fMeral Vollmachten I»~ eingeräumt werden. Sofort nach Genehpro no nce: migung des Nachschlussvertrages ist den Gläubigern Le recours est admis et le jugement