Erlöse desselben nur für denjenigen Teilbetrag in Frage kommen kann, welcher dem Verhältnis der vindizierten Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht .~ Summe zum gesamten gepfändeten Forderungsbetrage in Erwägung: entspricht. Der vom Betreibungsamt zur Anwendung Mit Recht hat die Vorinstanz die Auffassung del' gebrachte Verteilungsmodus ist somit durchaus korrekt.