Wie sich verhältnismässiger Anteil fallen. Das Betreibungsamt aus der Pfändungsurkunde ergibt und nicht bestritten habe daher mit Recht zur Extraverteilung nur den- ist, war Gegenstand der Pfändung eine Forderung von jenigen Betrag kommen lassen, welcher der Proportion: 1 300 Fr. und nicht nur von 550 Fr. bezw. 837 Fr. und H: 837.70 = 550: 1300 entspreche.