die ganze Forderung von 1300 Fr. ohne Rücksicht auf konnte der letztere natürlich die aus der Pfändung für die angeblichen Zessionen: nachdem für dieses ganze ihn resultierenden Rechte nur soweit verwirken, als die Guthaben bloss 550 Fr. gelöst worden seien, könne auch Ansprachen, auf deren Aberkennung er hätte klagen auf den von Dritten vindizierten Teil desselben nur ein sollen, reichten. So liegen aber die Dinge hier. Wie sich verhältnismässiger Anteil fallen.