nur einen Teil dieses Pfändungs- Durch Entscheid vom 8. Januar 1914 wies die kan- und Verwertungsobjektes, so ist klar, dass die beiden tonale Aufsichtsbehörde die Beschwerde mit der Begrün- Beschwerdeführer und Villa auch nur eine entsprechende dung ab : die Auffassung der Beschwerdeführer, dass der Quote des Erlöses für sich vorweg beanspruchen können, gesamte Erlös auf den vindizierten Forderungsbetrag an dem Reste dagegen Cassani ebenfalls partizipiert: anzurechnen sei, sei irrtümlich. Versteigert worden sei denn durch die Unterlassung der Widerspruchsklage