bestritten habe. Jedenfalls habe sie die Von Dritten Forderung des Pfändungsschuldners an Maser tatsächlich vindizierten 837 Fr. 70 Cts. nicht überstiegen. Cassani betrug, sondern was zum G e gen s t a n d der sei daher infolge der Nichtanfechtung dieser Vindikatio- Pfändung und Verwertung gemacht worden nen gänzlich aus der Pfändung ausgeschieden und habe war. Bildete der von den angeblichen Zessionaren demzufolge kein Recht, am Erlöse zu partizipieren. vindizierte Betrag