gegep. J. Weber-Suter - unter Ausschluss des Cassani - zugewiesen werde, in Basel angehobenen Betreibungen pfändete das Betrei- indem sie zur Begründung geltend machten: die Fordebungsamt Basel-Stadt am 7. u. 13. August, 3. September rung an Maser habe in Wirklichkeit nicht 1300 °Fr., 1913 das ({ Guthaben des Pfändungsschuldners bei Jean sondern nur 550 Fr. betragen, da Maser schon vor der Maser-Hofer in Basel (für gelieferte Malerarbeiten) im Pfändung 400 Fr. daran bezahlt und weitere 350 Fr. Betrage von 1300 Fr. )}, geschätzt auf 550 Fr.