vom 4. Februar 1914 i. s. Göpfert mann und Villa, die im vViderspruchsverfahren obgesiegt und Zimmerma.nn. hatten, bezw. denen gegenüber die Vindikation zurück- Verteilung des Erlöses einer gepfändeten Forderung, die zum gezogen worden war, v 0 I' weg zu; der Rest von Teil von angeblichen Zessioparen zu Eigentum angespro- 138 Fr. 55 Cts. wurde unter alle vier Gruppengläubiger chen worden ist, wenn nur einzelne Gruppengläubiger die i im Verhältnis ihrer Forderungen verteilt.