Der Ganterlös Anspruchs gegen Baumann dagegen gutgeheissen und betrug 550 Fr., nach Abzug der Kosten netto 488 Fr. das Konkursamt Bern-Land angewiesen, den Rekurrenten 85 Cts. In der am 5. Dezember 1913 aufgelegten Verteieine entsprechende Abtretungsurkunde auszustellen.