Die Tat- von dem gepfändeten Guthaben 475 Fr. an F. Gassner sache, dass sich die Gegenstände, auf die sich seine und weitere 362 Fr. 70 Cts. an die Firma Brucker & Ansprache bezieht, nunmehr im Gewahrsam der Masse Raible abgetreten habe, setzte das Amt bei Zustellung befinden, ist natürlich für das Eigentumsrecht an ihnen der Pfändungsurkunden den Pfändungsgläubigern Frist nicht entscheidend, sondern kann höchstens auf die Ver- zur Klage gegen die Zessionare gemäss Art. 109 SchKG teilung der Parteirollen im Prozesse von Einfluss sein. an. Göpfert und Zimmermann leiteten. darauf rechzeitig