O 292 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 53. 293 Pfandbestellung zu bestreifen, sondern ein positives Recht an der zu verwertenden Forderung beansprucht,. aus der Gläubigerqualität abgeleitete Begehren auf« unmit dessen Bestand deren Verwertung überhaupt oder beschwerte Herausgabe) dieser nicht als Inhaberpapiere ausschliesslich zu Gunsten des betreibenden Gläubigers sich darstellenden Obligatiorrerrhätte--keirr rechtliches nicht vereinbar ist (Art. 155, 126 SchKG). Der Wider- Fundament.