Am Fusse: ({ Der Vorweiser dieses Scheines wird als » rechtmässiger Eigentümer betrachtet. * 290 Entscheidungen d~, Zivilkammern. N° 52. 291 Mit Zahlungsbefehl v 7 ' klagte den Schuldner S:~dk ApfIl 19J3 betrieb die' Be- Das Bundesgericht zieht ser Faustpfänder,