dIe W'd aber unbegründet Die V· .. I erspruchsklage sei Obligation von der Schuldnerin als deren rechtmässiger Schildknecht sei i~ formel~rp~,a~dung d~r Titel durch Eigentümer betrachtet werde, hat nur die Bedeutung, wohl wenn die fraglichen obluit~ger Welse erfolgt, so- dass die Schuldnerin an den Vorweiser rechtsgültig zahsie Namenstitel seI'e D I?atIOnen Inhaber- als wenn len könne, nich t dass sie es tun müsse: sie ist, trotz n, enn