Die Frage ob dI'e T't 1 ' IC, a~s folgenden GrĂ¼nden: fahren vorstellt und sie als eine reine Feststellungs- oder , I e In fIchtl W ' kommen seien habe 'h ger else zu stande ge- Vindikationsklage behandelt. , , e s mc t zu "f dIeJ'enige ob der V I pru en: auch nicht 2. - Den Titeln, um welche gestritten wird, kommt , erwa tel' S h'ldk wesen sei, Obligationen des I c I, nec~,t b~rechtigt ge- die Eigenschaft von Inhaberpapieren nicht zu.