EI,e obgenannte~ drei Ob liga- geleitet worden; sie führte zur Einstellung des Betrei- , Die Beklagte bestritt d' :entu~ aushmzugeben, bungsverfahrens gemäss Art. 155 und 107 SchKG und eIne solche Widerspruchs~~a eerechtJgun g der K!ägerin, verfolgte ohne Frage den Zweck, das Pfandrecht der der Eigentum noch Pf g zu erheben, da Ihr we- Beklagten aberkennen und die Veräusserung der Obligazustehe; ev, trug sie a a~~~ch ~ an den fraglichen Titeln tionen zu ihren Gunsten verhindern zu lassen. Indessen B, - Beide kantonal~ InsteIsung ?