für die Zeit vom 5. Mai 1901 bis 1. Mai 1902 abzuerkennen, und zwar d e f i- Leih- und Sparkasse Eschlikon, Klägerin, ni t j v nicht nur zu Gunsten der Ehefrau, sondern auch gegen Thurgauische Hypothekenbank, Beklagte. zu Gunsten des Ehemanns. . Der Schuldner einer verpfändeten, auf den Na~en .ausgestell-