für die Zeit vom 5. Mai Im vorliegenden Falle ist nun durch Abweisung der bis 15. Juli 1901. Aberkennungsklage hinsichtlich des aus der Zeit vor Auch diese Zinsforderungen unterliegen der in Art. dem Konkurs stammenden Schuldpostens von 2000 Mk. 265 vorgesehenen Beschränkung. d~s Rec~t des klägerischen Ehemanns auf Beurteilung 5. - Eine weitere Folge des s. Z. über den kläge- sell1er ElI1rede aus Art. 265 in der Tat verletzt worden. rischen Ehemann durchgeführten Konkurses besteht in Darauf nämlich, dass die s. Z. von Vater Zimmermann der Unverzinslichkeit des Kapitalpostens von 2000 l\1k.