Indessen muss, Absatz dieses Artikels vorgesehene beschleunigte Verda einerseits der Rechtsvorschlag nach Art. 75 nicht be- fahren einzuleiten, sei es - ob das eine oder andere, gründet zu werden braucht, anderseits im summarischen hängt vom kantonalen Prozessrecht ab -- den Gläubiger Verfahren (als welches das Rechtsöffnungsverfahren sich auf dieses Verfahren zu verweisen und den Prozess unter qualifiziert) über die Einrede aus Art.