265), erhoben werden liegenden Rechtsöffnungsentscheid vom 14. März 1910 können, selbst wenn sie weder im Rechtsvorschlag annicht ersichtlich, ob die erwähnte Einrede schon im gekündigt, noch im Rechtsöffnungsverfahren erhoben Rechtsöffnungsverfahren erhoben, bezw. im Rechtsvor- worden waren, so muss ihre Erhebung auch im Aberschlag angekündigt worden war, oder ob der klägerische kennungsprozesse möglich sein. Allerdings wird in diesem Ehemann überhaupt erst im Aberkennungsprozesse zu Prozesse, der ja nicht im beschleunigten Verfahren erkennen gegeben hat, dass er sie erheben wolle. Die durchgeführt zu werden braucht und pflegt, über die