denn n~men~ des Eh e- beiden Kinder (d. h. an den klägerischen Ehemann und rn an n s ist gestützt auf Art. 265 dIe Emre~.e des an Witwe Hupfer). mangelnden neuen Vermögens erhoben worden, wahrend Gestützt auf dieses Testament hat Witwe Hupfer die die Ehe fra u diese Einrede nicht erhoben hat und, als Nichtkonkursitin, auch nicht erheben k 0 n n t e. der Zivilkammern. N° 51. 285 284 Entscheidungen