Mai 1899» an, die jedoch « im Kollokationsplan als nicht anerkannt aufgeführt, eventuell durch Rückzug erledigt» und weder in der Schlussrechnung noch in der Verteilungsliste vorgetragen wurde. Die klägerische Ehefrau erhielt für einen Teil ihrer FrauengutsforderungBefriedigung und erwirkte am 17.