der aptet" z r Folge hätte, dass deren angefochtenen Anzeige vom 20. Mai 1914 unzweideutig ckung durch dIe Rekurren m u die Gemeinschuldhervorgeht, will die Konkursverwaltung das angebliche ursprüngliche grässere Forder~ndg an fleben würde (Art. Recht der Masse auf Anfechtung der von der Gemein- nenn. 1m. gleI'chen Umfange WIe er au schuldnerin zu Gunsten der Rekurrentin ausgestellten 291 eben da). t' teIlte Beschwerdebegehren Zession und den daraus hergeleiteten Anspruch auf Das von der Rekurren m ges .. d ' t daher .