Erfüllung in vollem Umfange in bar verlangt, während umgekehrt der letzteren auf ihrer ganzen Forderung Der Rekurs wird begründet erklärt und demgemäss - wie sie sich nach Effektuierung der fraglichen Rück- die damit angefochtene Verfügung der Konkursverwalleistung ergäbe - nur die konkursmässige Dividende tung im Sinne der Erwägungen aufgehoben. zukommen soll. Die Frage, ob der Masse wirklich ein Anspruch des behaupteten Inhalts an die Rekurrentin zustehe, kann daher nicht im Kollokationsverfahren zum Austrag gebracht werden, sondern es hat die Konkurs- 48. Arret du 14 a.out 1914 dans la cause da Warra..